Energieberatung anfordern

Energiekonzepte / Energieberatung

Peter Burkhardt

Energiesparpotentiale erkennen

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Regenerative Energien nutzen

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Gebäudewert erhöhen

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Bauschäden vermeiden

Energiesparpotentiale erkennen

Energie sparen

Energieausweis

Hier erfahren Sie alles über Energieausweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

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Energiegutachten

Erstellung von Energiegutachten mit Vor-Ort-Beratung

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Fördermittelberatung

Förderungsmittelbeantragung entsprechend der Fördermittelrichtlinien

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Gebäudeenergieberatung vom Fachmann

Ich erstelle für Sie: Energieausweise (Energiepass), Energiegutachten sowie Fördermittelberatungen für Wohngebäude. Preiswert und schnell!

Energieausweis (Energiepass) für Wohngebäude

Die Ausstellung eines Energieausweises ist für alle bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäude seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend, wenn das Gebäude neu vermietet, verkauft, verpachtet oder zum Leasing bereitgestellt wird. Hausbesitzer sind verpflichtet u.a. schon in der Immobilienanzeige wichtige Werte wie den durchschnittlichen Energiebedarf des Gebäudes zu nennen und dem Käufer oder Mieter nach Vertragsabschluss eine Kopie des Energieausweises zu übergeben. Auf den folgenden Seiten sind diese weiter beschrieben. Ein Energieausweis ersetzt jedoch keine Energieberatung. Die von mir ausgestellten “Energieausweis nach einer Bedarfsberechnung” beinhalten immer eine Begehung der Gebäude und Erfassung der Gebäudedaten, denn nur dann können qualifizierte Modernisierungsempfehlungen gegeben werden. Ein Energieausweis (Energiepass), der nach dem Verbrauch ausgestellt wird, hat nicht diese hohe Qualität und darf nur noch in bestimmten Fällen erstellt werden.

Energiegutachten – Energieberatung für Wohngebäude

Die Energiegutachten stellen den energetischen Ist – Zustand der Gebäude dar und beinhalten verschiedene Varianten für Energie-Einsparmaßnahmen mit den entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Der Einsatz von alternativen Energien wird dabei im starken Maße berücksichtigt. Die Gutachten werden nach der Richtlinie zur Energiesparberatung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Vor-Ort-Beratung ausgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Energieberatung auch vom Staat bezuschusst werden. Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist ein “Bestandteil„ der Energieberatung / des Energiegutachtens und wird selbstverständlich mit erstellt.

Fördermittelberatung zur Gebäudesanierung

Bund und Länder stellen erhebliche Summen an Fördermittel zur energetischen Gebäudesanierung bereit. Eine Fördermittelberatung mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann sich der Energieberatung nahtlos anschließen, ebenso die notwendige Antragstellung für Förderungsprogramme der BAFA und KfW-Bankengruppe. Zu den verfügbaren Förderungsprogrammen erhalten Sie weitere Informationen direkt bei der BAFA oder KfW. Einer Fördermittelberatung mit Wirtschaftlichkeitsüberprüfung geht immer eine Energieberatung mit entsprechenden Modernisierungsvorschlägen (Sanierungsfahrplan) voraus.