Energiekonzepte / Energieberatung
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Regenerative Energien
Was sind regenerative Energien?
Als regenerative oder erneuerbare Energien bezeichnet man die Energiequellen oder Energieträger, die sich auf natürliche Weise in menschlichen Zeitmaßstäben erneuern. Sie stehen im begrifflichen Gegensatz zu fossilen (Kohle, Erdöl, Ergas) und atomaren (Uran) Energieträgern, die sich im Laufe von Jahrmillionen in geologischen Prozessen gebildet haben. Die Erdwärme kann zwar nicht zu den regenerativen Energien gezählt werden, ihre Nutzung wird ihnen aber gleichgestellt. Regenerative Energien sind auf die Sonnenstrahlung zurückzuführen: Wind, Wasserkraft und Biomasse. Die Sonnenstrahlung wird direkt durch Kollektoren gewonnen, Wind durch Rotoren, Wasserkraft durch Strömungs- und Gezeitenkraftwerke. Energie aus Biomasse wird durch Verbrennung (Holz) oder Vergärung bzw. Vergasung (Silage, Gülle) gewonnen.
Jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Wärmebedarf anteilig aus Erneuerbaren Energien decken. Das gilt auch, wenn die Immobilie vermietet wird. Jeder Eigentümer ist frei, selbst zu entscheiden, welche Energiequelle er nutzen möchte. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann es sinnvoller sein, Solarthermie, Geothermie, Biomasse oder Umweltwärme zu nutzen. Das Wärmegesetz legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14% der Wärme in Deutschland aus Erneuerbaren Energien stammen sollen. Das Gesetz hat drei Säulen:
- erstens – die Nutzungspflicht: Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen Erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder Wirtschaft. Genutzt werden können alle Formen von Erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Wer keine Erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung nutzen.
- zweitens – die finanzielle Förderung: Die Nutzung Erneuerbarer Energien wird auch in Zukunft finanziell gefördert. Das bestehende Marktanreizprogramm, ein Förderinstrument der Bundesregierung, erhält mehr Geld. Die Mittel werden auf bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt. Das bedeutet mehr Planungssicherheit für Investoren.
- drittens – Wärmenetze: Das Gesetz erleichtert den Ausbau von Wärmenetzen. Es sieht vor, dass Kommunen auch im Interesse des Klimaschutzes den Anschluss und die Nutzung eines solchen Netzes vorschreiben können.
Gebäudeeigentümer werden somit über das Marktanreizprogramm gefördert. Dieses Förderprogramm der Bundesregierung hat sich bewährt und wird fortgeführt.
Sollten auch Sie einen Neubau oder die Sanierung eines Altbaus planen, fordern Sie eine Energieberatung an!